Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Alle von mir erbrachten ärztlichen Leistungen werden von Ihnen vorab bezahlt. Es ist jedoch möglich die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einzureichen und ein Teil der Kosten (bis zu 80% des Betrages den ein Vertragsarzt für die selbe Leistung erhalten hätte) wird Ihnen ersetzt werden .Ein entsprechende Formular erhalten Sie nach jedem Besuch in der Ordination.
Als Serviceleistung nimmt meine Ordination Ihnen gerne diese Arbeit ab.
Kein Kostenersatz wird geleistet, falls Sie im gleichen Abrechnungszeitraum (meist Quartal) auch einen Kassenvertragsarzt desselben Fachgebietes - in diesem Falle Facharzt für Innere Medizin - aufgesucht haben.
Einige Zusatzversicherungen übernehmen den Rest der Wahlarztkosten. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.
Rezepte
Die Rezepturbefugnis wurde mir erteilt. Das heißt: Wahlarztrezepte meiner Ordination werden wie Kassenrezepte behandelt und in allen Apotheken akzeptiert.
Überweisungen
zu anderen Ärzten müssen meist bewilligt werden.
Vorteile des Wahlarztsystems
- ausreichend Zeit für individuelle Betreuung
- rasche Termine
- keine Wartezeiten in der Ordination
Honorargestaltung
Kostentranzparenz ist mir wichtig. Hier erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie bei einem Besuch meiner Ordination zu rechnen haben.